Erfolgreich durchs Vorstellungsgespräch

Es gibt einige Fragen, die im Vorstellungsgespräch vorkommen können, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig sind, da sie bestimmte persönliche Bereiche betreffen. Es ist wichtig, dass Du diese Bereiche kennst, um ggf. entsprechend reagieren zu können.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat das Ziel „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (Paragraph 1, AGG).

Bei unzulässigen Fragen ist es gestattet, die Unwahrheit zu sagen. Das könnte aber bei zulässigen Fragen unangenehme Folgen nach sich ziehen, wenn es später bekannt wird. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, diese Fragen voneinander zu unterscheiden.

Sicherlich ist es eleganter ein wenig zu flunkern, als die Beantwortung der Frage brüsk abzulehnen. Außerdem tut eine direkte Ablehnung der Gesprächsatmosphäre nicht gut. Es könnte sein, dass das Gespräch danach bald endet.

Fragt Dein Gesprächspartner Dich also nach Deiner Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, einer politischen Partei oder auch nur ganz allgemein nach der Zugehörigkeit in einem Verein, so ist das eine unzulässige Frage im Sinne des  Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Bewirbst Du dich allerdings um einen Job in einer politischen Partei oder bei einer Gewerkschaft, so ist diese Frage erlaubt. Dasselbe gilt auch für die Frage nach Deiner  Zugehörigkeit zu einer Religion. Diese ist allerdings ebenfalls zulässig, wenn Du Dich bei einer konfessionell gebundenen Organisation bewirbst wie zum Beispiel bei einem katholischen Kindergarten. Die Frage nach der Mitgliedschaft bei der Scientology Sekte ist generell immer erlaubt, da die Scientologen nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt sind.

Unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Unzulässige Fragen darf man falsch beantworten. Dafür ist es aber notwendig, sie sicher von zulässigen Fragen unterscheiden zu können.

Die Frage nach Vorstrafen ist nur dann erlaubt, wenn diese in direkten Zusammenhang mit der neuen Stelle stehen. Das heißt im Klartext: Als Kassierer sollte man keine Vorstrafe wegen Diebstahls oder Veruntreuung haben, als Erzieher keine Übergriffe auf Kinder verschuldet haben. Hier sind die entsprechenden Fragen zulässig. Ebenso darf auch nicht generell ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden, es sei denn, man bewirbt sich im öffentlichen Dienst oder beim Sicherheitsdienst.

Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist nur zulässig, wenn sie für das neue Arbeitsverhältnis eine Bedeutung hat. Die Frage nach Deinen Gehaltsvorstellungen dagegen ist selbstverständlich zulässig. Fragen nach Schulden und den Vermögensverhältnissen sind nur bei Bewerbern auf eine besondere Vertrauensstellung erlaubt. Hat der Arbeitgeber handfeste Hinweise, dass eine umfangreiche Gehaltspfändung vorliegt, so darf er danach fragen, da das Mehrkosten in der Gehaltsbuchhaltung verursachen wird.

Bei jungen Frauen wird gern die Frage nach der Familienplanung gestellt, meist wird  verklausuliert nach ‚Zukunftsplänen‘ oder einem ‚Heiratswunsch‘ gefragt, hier darf selbstverständlich überzeugend geschummelt werden. Das gilt auch für Fragen nach der sexuellen Identität.

Wird nach Erkrankungen oder einer Behinderung gefragt, so ist dies zulässig, wenn die Arbeitsfähigkeit in dem Tätigkeitsfeld betroffen ist, wie zum Beispiel Epilepsie bei einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer. Das betrifft auch Erkrankungen, die ernsthafte Auswirkungen auf Dritte haben können (Tätigkeiten in der Gastronomie oder Gesundheitsbranche). Fragen nach einer Schwerbehinderung sind bisher noch zulässig, müssen also wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falls Dich Dein Gesprächspartner nach den Gründen für deinen letzten Stellenwechsel fragt, so ist dies erlaubt, betrifft jedoch nicht generell alle früheren Jobwechsel.

Grundsätzlich solltest Du Dich Dich durch unerlaubte Fragen nicht in Verlegenheit bringen lassen, sondern souverän und locker reagieren. Hier gilt es, lieber vorher gute Antworten überlegen und hinterher damit punkten.

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